Die Privat-Haftpflichtversicherung – Finanziellen Katastrophen vorbeugen

Zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört die Privathaftpflichtversicherung. Hohe Schadensersatzforderungen, die aus kleinen Unachtsamkeiten resultieren können, beinhalten zumeist einen Schadenersatz in nicht unbedeutender Höhe. Deshalb sollte bei einem Abschluss unbedingt auf die Höhe der Deckungssumme geachtet werden.

Die Risiken des täglichen Lebens sind nicht überschaubar und eine kleine Unachtsamkeit oder auch ein Missgeschick kann für den Verursacher immense Folgen haben. Für diese haftet man im Ernstfall mit seinem ganzen Vermögen und seinem Einkommen. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind in der Regel folgende Gebiete abgesichert:
– Sachschäden resultierend aus Beschädigung oder Vernichtung
– Personenschäden (Verletzung, Beeinträchtigung der Gesundheit, Tod)
– Vermögensschäden die nicht den beiden vorgenannten Themengebieten zuzuordnen sind.

Versichert sind alle Personen, die der Versicherungsnehmer im Vertrag namentlich benennt. Dazu können sowohl der Lebenspartner/-partnerin, eventuelle Hausangestellte und die Kinder zählen. Bei den Letztgenannten entfällt die Mitversicherung, sobald sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht mehr in einer Schul- bzw. Berufsausbildung befinden.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt im Falle eines Schadens somit alle Forderungen die daraus resultieren. Ausgenommen hiervon sind natürlich Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit verursacht wurden bzw. solche, die das Recht des Menschen widerrechtlich verletzen.

In welcher Höhe bzw. mit welcher Versicherungssumme eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, ist abhängig von den persönlichen Bedürfnissen des Versicherers. Es empfiehlt sich, vorab ein ausführliches Gespräch mit einem kompetenten Versicherungsvertreter bzw. sollte man sich verschiedene Angebote aufzeigen lassen. Bei den heutzutage unzähligen Unternehmen kann man die unterschiedlichsten Pakete und diverse Rabatte aushandeln.

Grundlegend wird jedoch eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro empfohlen, da aus Schadensfällen auch Rentenansprüche resultieren können. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann jeder, für alle Schäden die er schuldhaft verursacht, in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden

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