Krankenversicherung: Verbraucherberater warnen vor Billigtarifen

Durch einen Versicherungsvergleich zur preiswerten Versicherung

Im Internet gibt es Vorschläge für private Krankenversicherungen ab 59 Euro. Selbst wenn der Preis attraktiv klingt, so sollte dem Verbraucher klar sein, dass eine Krankenversicherung für diesen Preis unmöglich prima Leistungen erbringen kann. Bei privaten Krankenversicherungen gilt nämlich, dass Qualität ihren Preis hat. Einige der Anbieter verlangen sogar, sich selbst als Verbraucherzentrale ausgebend, einen Wechsel der Versicherung.

Ein Krankenversicherungswechsel braucht auf keinen Fall viel Zeit. Jedoch sollte man vorher einen Krankenversicherungsvergleich durchführen, denn bei einem Wechsel fällt auch stets eine neue Gesundheitsprüfung an. Je nachdem wie die Prüfung ausfällt, können entweder viele Erkrankungen aus dem Schutz der Versicherung ausgeschlossen werden bzw. es kann zu einem Risikozuschlag kommen. Über einen Versicherungsvergleich bietet sich die Alternative eventuell neue Kosten aufzudecken. Zudem ist es zu empfehlen, vor der Vertragsauflösung der alten Versicherung bei dem neuen Versicherer einen Probeantrag zu stellen. Sonst kann der Kunde in den Basistarif abrutschen. Dies passiert, wenn ihn die neue Versicherung ablehnt und selbst seine alte Krankenversicherung ihn zum gewohnten Tarif keineswegs mehr aufnehmen möchte. Dieser Basistarif beinhaltet allerdings weit schlechtere Leistungen als weit verbreitete private Krankenversicherungstarife und darum ist ein Krankenversicherungsvergleich vor dem Wechsel der Anbieter unbedingt zu empfehlen.

Private Krankenversicherung: Es kommt auf die Leistung an

Verbraucher widmen den Leistungen ihrer Versicherung häufig keinesfalls ausreichend Aufmerksamkeit. Folglich kann es zu hohen ungeahnten Unkosten kommen. Ist jemand bspw. mit dem Primärarztprinzip abgesichert, geht allerdings ohne Überweisungsschein direkt zu einem Facharzt und da wird festgestellt, dass er an einer dauerhaften Krankheit leidet, auf diese Weise dies ernsthafte Konsequenzen haben. Die privaten Krankenkassen kommen in jenem Fall bloß für 80 Prozent der Behandlungskosten auf. Der Verbraucher muss nun aufgrund der fehlenden Überweisung zu einem Facharzt für 20 % dieser Unkosten selbst aufkommen.

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