Krankenversicherung im Minijob

Viele Frauen, aber auch Schüler, Rentner oder auch Bezieher von Arbeitslosengeld II verdienen sich mit einem sogenannten 400 Euro-Job etwas dazu oder nutzen diesen als Wiedereinstieg in den Beruf. Die meisten wissen allerdings zu wenig über die Rechte und Möglichkeiten, die man auch als Minijobber hat.

So muss nach dem deutschen Arbeitsrecht jede geringfügige Beschäftigung auch auf einem Arbeitsvertrag basieren, der mindestens die Rahmenbedingungen der Beschäftigung absteckt. Weiterhin haben auch Minijobber laut Gesetz mindestens 24 Werktage im Jahr Anspruch auf bezahlten Urlaub. Da die meisten geringfügig Beschäftigten jedoch nicht jeden Tag arbeiten, kann man deren Urlaubsanspruch mithilfe einer Formel errechnen.

Minijobber sind meistens über ihren Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Ansonsten hat man die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Aufgrund des geringen Verdienstes sind auch die Beträge für die Rentenversicherung niedrig. Wer möchte, kann entweder eine private Rentenversicherung abschließen oder die Beiträge, die der Arbeitgeber bezahlt, entsprechend aufstocken.

Auch geringfügig Beschäftigten steht bei Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung zu. Sie haben jedoch anschließend keinen Anspruch auf Krankengeld.

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