Der Verkehrsrechtsschutz als Ergänzung zur Kfz Haftpflicht

Wer privat oder beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist und auf sein Fahrzeug angewiesen ist, sollte unbedingt daran denken sein Auto gut abzusichern. Die elementarste Versicherung hierbei ist die Kfz Haftpflicht, die eine Pflichtversicherung ist. Neben dieser Versicherung kann man sich noch freiwillig für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung entscheiden, die unter anderem im Falle eines Diebstahls (Teil- und Vollkasko) oder bei einem selbstverschuldeten Unfall das Fahrzeug ersetzt bzw. die Reparaturschäden bezahlt (Vollkasko). Doch man kann seinen Schutz als Autofahrer noch erweitern, denn eine gute Ergänzung zur Kfz Haftpflichtversicherung ist der Verkehrsrechtsschutz. Mit einem Verkehrsrechtsschutz im Rücken, kann man sich gleich viel entspannter hinter das Steuer setzen. Denn nach allen Verkehrsdelikten und Unfällen, muss man die Angst haben, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden, um sich professionell verteidigen zu können, ist der Gang zu einem Rechtsanwalt unumgänglich. Meist reicht eine Beratung nicht aus und es kann schnell zu einem Gerichtsverfahren kommen, das sehr teuer werden kann, vor allem wenn man des Vergehens schuldig gesprochen wird. In so einem Fall kommen hohe Ausgaben auf einen zu, da man auch oft die Kosten des Gegners tragen muss, hinzu kommen natürlich die Kosten für den eigenen Anwalt, das Gerichtsverfahren selbst und Ausgaben für Sachverständige und gegebenenfalls Zeugen etc. Ohne eine Rechtsschutz Versicherung für den Verkehr, müsste man all diese Kosten selbst übernehmen, die sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag anhäufen können. Mit dem Verkehrsrechtsschutz muss man vor solchen Situationen keine Angst mehr haben, denn diese Versicherung bezahlt alle Kosten, die mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Doch man muss drei Arten von Verkehrsrechtsschutz unterscheiden. Zum einen gibt es den Verkehrsrechtsschutz für die Familie, hier sind alle Autos einer Familie (die in einem gemeinsamen Haushalt lebt) versichert und auch alle Familienmitglieder, auch wenn sie kein Fahrzeug führen, das heißt also, selbst wenn sie anderweitig im Straßenverkehr unterwegs sind, wie als Fußgänger, Fahrgast in einem Bus oder Fahrradfahrer sind sie versichert.

Der Verkehrsrechtsschutz für ein Fahrzeug beschränkt sich nur auf ein versichertes Auto, der aber allen Fahrern, die dieses Auto führen Versicherungsschutz bietet. Allgemein im Straßenverkehr ist bei dieser Variante allerdings nur der Versicherungsnehmer selbst versichert. Zusätzlichen Schutz hat der Versicherungsnehmer auch beim Führen eines Mietwagens oder als Mitfahrer in einem fremden Fahrzeug.

Der Verkehrsrechtsschutz bietet auch noch einen Fahrerrechtsschutz an, bei dieser Art der Rechtsschutz Versicherung ist nur der Versicherungsnehmer versichert, egal welches Auto er führt und in welcher Form er am Straßenverkehr teilnimmt. Geeignet ist diese Variante besonders für Personen, die oft fremde Autos fahren.

Wer sich für einen Verkehrsrechtsschutz entschieden hat, wird sich freuen, dass er für einen geringen Jahresbeitrag optimal versichert ist, wenn es einmal zu Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr kommen sollte.

Verwandte Beiträge: